Nutzungsbestimmungen
Lizenzvereinbarung
für AuditAssist-WP Version 1.10 Copyright (C) 2008-2015,
Thomas Liebe, alle Rechte vorbehalten.
Bitte lesen
Sie die folgenden Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig
durch, bevor Sie die Software installieren und nutzen. Sie
erklären durch die Benutzung, Vervielfältigung oder Installation dieser
Kopie der Software AuditAssist-WP Ihr Einverständnis mit den
Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung. Wenn Sie mit irgendeiner
Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen
Sie die Software nicht installieren, nutzen oder vervielfältigen.
Lizenzgeber
bzw. Hersteller der Software ist Thomas Liebe, Breslauer Str.14, 73614
Schorndorf, Deutschland.
Lizenzumfang:
AuditAssist ist Freeware und darf unentgeltlich genutzt
werden.
Die
Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Unter Maßgabe dieser
Lizenzvereinbarung dürfen Sie Kopien der Software in dem Umfang
erstellen, wie zur Nutzung erforderlich ist.
Es ist
ausdrücklich untersagt, Kopien dieser Software, gleich welcher Art,
gegen eine Gebühr oder Spende ohne vorherige schriftliche Genehmigung
des Lizenzgebers weiterzugeben. Die Weitergabe der Software ist dann
erlaubt, wenn diese unentgeltlich, vollständig (Programm mit allen im
Originallieferumfang enthaltenen Dateien) und unverändert erfolgt.
Einschränkend ist die Weitergabe nicht im Rahmen einer Kopplung mit
anderen Produkten erlaubt.
Eine Veränderung bzw. Modifikation der Software ist nicht zulässig.
Jegliche
Rechte an der Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht
ausdrücklich an den Lizenznehmer übertragen werden, bleiben
ausschließlich beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt,
die Software, auch im Wege des Software Leasing, zu vermieten oder zu
verleihen. Ferner ist es nicht gestattet, die Software zu modifzieren,
zu übersetzen, zu dekompilieren oder in ihre Bestandteile zu zerlegen
und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Programme zu
verwenden. Es ist weiterhin nicht erlaubt, die Software Dritten, die in
Verbindung mit einem Datenverarbeitungs-Dienstleister, einem
Application Service Provider oder ähnlichen Unternehmen stehen, zur
Verfügung zu stellen.
Nutzungseinschränkung:
Der
Lizenzgeber untersagt ausdrücklich den Einsatz der Software in
Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software
Beeinträchtigungen von Leben, Körper oder Gesundheit nach sich ziehen
können. Auch darf die Software nicht in Anwendungskontexten verwendet
werden, in denen Fehlfunktionen der Software zu wirtschaftlichen
Schäden führen können.
Gewährleistung:
Der
Lizenzgeber übernimmt für die Software keinerlei
Gewährleistung.
Haftung:
Der
Hersteller dieses Programms haftet nicht für Schäden an Soft- oder
Hardware oder Vermögensschäden, die durch das Benutzen des Programms
entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Handeln des Lizenzgebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder
seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem
Körper oder dem Leben des Nutzers, die aus der Nutzung des Programms
enstehen, haftet der Lizenzgeber uneingeschränkt. Ebenso haftet er für
die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten).
Schorndorf, 14. März 2015
Thomas Liebe