Nutzungsbestimmungen

Lizenzvereinbarung für AuditAssist-WP Version 1.10 Copyright (C) 2008-2015, Thomas Liebe, alle Rechte vorbehalten.

Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software  installieren und nutzen. Sie erklären durch die Benutzung, Vervielfältigung oder Installation dieser Kopie der Software AuditAssist-WP Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung. Wenn Sie mit irgendeiner Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren, nutzen oder vervielfältigen.

Lizenzgeber bzw. Hersteller der Software ist Thomas Liebe, Breslauer Str.14, 73614 Schorndorf, Deutschland.

Lizenzumfang:
 
AuditAssist ist Freeware und darf unentgeltlich genutzt werden.

Die Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Unter Maßgabe dieser Lizenzvereinbarung dürfen Sie Kopien der Software in dem Umfang erstellen, wie zur Nutzung erforderlich ist.

Es ist ausdrücklich untersagt, Kopien dieser Software, gleich welcher Art, gegen eine Gebühr oder Spende ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers weiterzugeben. Die Weitergabe der Software ist dann erlaubt, wenn diese unentgeltlich, vollständig (Programm mit allen im Originallieferumfang enthaltenen Dateien) und unverändert erfolgt. Einschränkend ist die Weitergabe nicht im Rahmen einer Kopplung mit anderen Produkten erlaubt.

Eine Veränderung bzw. Modifikation der Software ist nicht zulässig.

Jegliche Rechte an der Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an den Lizenznehmer übertragen werden, bleiben ausschließlich beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software, auch im Wege des Software Leasing, zu vermieten oder zu verleihen. Ferner ist es nicht gestattet, die Software zu modifzieren, zu übersetzen, zu dekompilieren oder in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Programme zu verwenden. Es ist weiterhin nicht erlaubt, die Software Dritten, die in Verbindung mit einem Datenverarbeitungs-Dienstleister, einem Application Service Provider oder ähnlichen Unternehmen stehen, zur Verfügung zu stellen.


Nutzungseinschränkung:

Der Lizenzgeber untersagt ausdrücklich den Einsatz der Software in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software Beeinträchtigungen von Leben, Körper oder Gesundheit nach sich ziehen können. Auch darf die Software nicht in Anwendungskontexten verwendet werden, in denen Fehlfunktionen der Software zu wirtschaftlichen Schäden führen können.


Gewährleistung:
 
Der Lizenzgeber übernimmt für die Software keinerlei Gewährleistung.
 

Haftung:

Der Hersteller dieses Programms haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch das Benutzen des Programms entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Lizenzgebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben des Nutzers, die aus der Nutzung des Programms enstehen, haftet der Lizenzgeber uneingeschränkt. Ebenso haftet er für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten).

Schorndorf, 14. März 2015

Thomas Liebe